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Heeresstruktur 1
(1956 - 1958)

Der Bundesgrenzschutz (BGS) war als Polizeitruppe des Bundes ab 1951 die einzige bewaffnete Streitmacht der Bundesrepublik Deutschland. Seine Aufgabe bestand im Schutz der innerdeutschen Grenze. Dazu war er militärisch ausgerüstet und ausgebildet. Die Angehörigen des BGS hatten Kombattantenstatus. Als sich die Aufstellung der Bundeswehr abzeichnete, leistete der BGS sowohl organisatorisch und personell als auch technisch wesentliche Unterstützung bei der Aufstellung von Verbänden der neuen Streitkräfte.

Pioniere des BGS beim Brückenschlag

Die Gründung der Bundeswehr erfolgte 1956. Auf Seiten des Heeres wurden ein Armeestab, drei Korpsstäbe, Armee- und Korpstruppen sowie 12 Divisionen aufgestellt. Dabei stand das amerikanische Heeresmodell Pate. 

Die Ausrüstung bestand in wesentlichen aus Fahrzeugen und Geräten, die aus Beständen des amerikanischen Heeres übernommen wurden. Dazu zählte als Hauptwaffe der Panzertruppe der mittlere Kampfpanzer M47. Die Panzerartillerie erhielt die Panzerhaubitzen M7 Priest, M44, M52 und M55 und den Panzergrenadieren standen M39 Schützenpanzer zur Verfügung. 

Heeresübung mit amerikanischem Gerät (M47 KPz)

Aufgabe des Feldheers war es, im Rahmen der NATO-Strategie gemeinsam mit anderen NATO-Streitkräften, eingedrungenen Feind zurückzuwerfen und verlorenes Territorium zurück zu gewinnen. Das Feldheer war dazu in die Befehls- und Führungsstrukturen der NATO eingegliedert.

Die Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit der NATO-Streitkräfte auf deutschem Boden hatte das Territorialheer zu gewährleisten. Die Territoriale Verteidigung (TV) blieb als einzige Teilstreitkraft dem nationalen Kommando unterstellt.

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